Anmeldeformular für die Schließfachmiete

Information zur Schließfachmiete

1. Mietobjekt

Der Mieter erhält für sein Kind bzw. für sich selbst zur alleinigen Verfügung vom Förderverein des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums,im Folgenden als KKG bezeichnet, als Vermieter (vertreten durch die Schülerfirma „Käthes Schließfächer“) ein Stahlschließfach folgender Größe:

HöheBreiteTiefe
A345 mm360 mm460 mm
B580 mm360 mm460 mm

Der Mieter bestimmt den Nutzer des Schließfaches, der Schüler bzw. Schülerin des KKG sein muss. Der Schlüssel wird nach Zuweisung eines freien Faches auf der Basis eines vollständig ausgefüllten Vertrages übergeben. Ersatzschlüssel werden ausschließlich durch die Schülerfirma gegen eine Zahlung von 15 € zur Verfügung gestellt. Sämtliche Schlüssel sind am Ende der Mietzeit zurück zu geben. Sollte es sich um ein Fach mit Zahlenkombinationsschloss handeln, werden im Falle einer neuen Kombination, z.B. wegen Vergessens, 5 € fällig. Ein Fachtausch unter Mietern bzw. Nutzern ist nicht gestattet.

2. Mietzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet jedoch mit dem 30.06. des jeweiligen Jahres, in welchem der Schüler/in die Schule verlässt. Ein Mietjahr beginnt und endet mit dem jeweiligen Schuljahr. Der Mietvertrag kann mit einer Frist von 60 Tagen zum 30.06. eines jeden Jahres gekündigt werden. Auch am Ende der 12. Klasse oder beim vorzeitigen Verlassen der Schule ist eine Kündigung nötig. Die Kündigung erfordert die Schriftform. Die Kündigung wird wirksam, wenn der Schlüssel für das Schließfach bis zum Kündigungstermin beschriftet in einem Briefumschlag unter Angabe der Fachnummer im Sekretariat abgegeben wird.Das Fach muss am 30.06. leer und gesäubert sein. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhält der Mieter auf ausdrücklichen und im Kündigungsschreiben geäußerten Wunsch. Bei zweckwidriger Nutzung des Schließfaches, z.B. Verstoß gegen die Hausordnung des KKG oder gegen einzelne Bestimmungen des Vertrages, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung unter Angabe des Grundes zu kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Nutzungsgebühr für den Rest des Mietjahres.

3. Nutzungsgebühr

Das Mietverhältnis kommt mit dem Eingang der fälligen Nutzungsgebühr zustande.

Miete Fachgröße A25 €
Miete Fachgröße B30 €

Die Miete wird bis zum Ablauf des Vertrages nicht erhöht. Wird das Mietverhältnis während eines laufenden Schuljahres abgeschlossen, ist die Miete für das schon begonnene Schuljahr anteilig zu entrichten. Bei ausstehenden Nutzungsgebühren ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Anspruch auf die Zahlung bleibt hiervon unberührt. Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution von 15 € je Schließfach fällig. Sie wird mit der ersten Miete eingezogen. Bei unbeschädigter und sauberer Rückgabe des Schließfaches und des/der Schlüssel wird die Sicherheitsleistung erstattet. Hierzu sind die Bankdaten für die Erstattung mitzuteilen. Die Erstattung erfolgt bis zum 31.10. des Jahres der Beendigung.

4. Untervermietung

Die Untervermietung des Schulschließfaches ist unzulässig.

5. Sonstige Pflichten des Mieters

Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. ÄußerlicheBeschmutzungen(z.B. Graffitties) und Mängel (z.B. klemmende Schlösser) sind umgehend dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.Am Schuljahresende ist das Fach restlos leer zu räumen. Während der Sommerferien werden vom Vermieter Wartungsarbeitendurchgeführt. Die Versicherung des Schließfachinhaltes wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen, eine Haftung des Vermieters istausgeschlossen.

6. Sonstige Vereinbarungen

Die Schülerfirma ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schließfach in tatsächlichen oder mutmaßlichenGefahrensituationen zu öffnen. Im Falle von Problemen mit der Nutzung des Schließfaches wenden sich der Mieter bzw. der Nutzer schriftlich (Postfach im Sekretariat) oder per E-Mail (schliessfach@kkos.net) an die Schülerfirma. Alle Nutzer tragen dazu bei, dass mit allenSchulschließfachschränken fürsorglich umgegangen wird und insbesondere Verschmutzungen und unsachgemäße Nutzungvermieden werden. Der Mietvertrag wird durch die Schülerfirma aufbewahrt; er ist vor Mietbeginn vollständig ausgefüllt mit der Einzugsermächtigung zu übergeben. Nur bei vollständigen Angaben kann der Antrag bearbeitet werden. Die Anträge werdennach Verfügbarkeit in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Wenn eine Bestimmung des Vertrages ungültig seinoder werden sollte, so wird dadurch die Geltung des Vertrages insgesamt nicht berührt. An Stelle dieser Bestimmung ist eine ihrdem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zuvereinbaren. Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform.